Pflege im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung
(SGB XI)
Voraussetzung für die Pflege im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ein Pflegegrad.
- Körperpflege: Versorgung im Bett oder am Waschbecken, Duschen, Baden, Hautpflege und Zahnpflege.
- Mobilisation: individuelle Bewegungsübungen, Mobilisation in der Wohnung, Mobilisation aus der Wohnung und zurück
- Häusliche Betreuung: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu gern besuchten Orten, gemeinsames Backen und Kochen, individuelle Betreuung
- Begleitung zu medizinischen Einrichtungen/Behörden: Begleitung zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Krankentransporten
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Wohnung säubern
Die Details zu den Leistungen der Pflegegrade und den Kosten sind Bestandteil des Pflegevertrages. Gerne stellen wir Ihnen die Gebührenordnung auch vorab zur Verfügung – bitte rufen Sie uns an.
Die Pflege durch Angehörige
Sie pflegen selbst eine Person und suchen einen Pflegedienst für die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche? Gerne unterstützen wir Sie als externe Beratende und geben Ihnen wertvolle Tipps rund um die Pflege.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich über den Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehend können wir individuelle Wünsche erfüllen – auch solche, die nichts mit der Pflege zu tun haben, aber für Ihre Lebensgestaltung wichtig sind. Bitte sprechen Sie uns einfach an. Wir finden eine Lösung.