Sprechen Sie uns an.

Wir sind gerne für Sie da.

Telefon: 069 / 451198
E-Mail: info@pflegedienst-selge.de

Pflege von Mensch zu Mensch – unsere Leistungen

Die pflegerischen Leistungen schreibt der Gesetzgeber vor – die zwischenmenschliche Beziehung hingegen kann frei gestaltet werden: In unserem Alltag mit den Patientinnen und Patienten leben wir ein würdevolles Miteinander in einer tragenden Beziehung. Unser Fokus liegt auf der Selbstbestimmung des Menschen und der menschlich wertvollen Begleitung.

Pflege im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung

(SGB XI)

Voraussetzung für die Pflege im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ein Pflegegrad.

  • Körperpflege: Versorgung im Bett oder am Waschbecken, Duschen, Baden, Hautpflege und Zahnpflege.
  • Mobilisation: individuelle Bewegungsübungen, Mobilisation in der Wohnung, Mobilisation aus der Wohnung und zurück
  • Häusliche Betreuung: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu gern besuchten Orten, gemeinsames Backen und Kochen, individuelle Betreuung
  • Begleitung zu medizinischen Einrichtungen/Behörden: Begleitung zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Krankentransporten
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Wohnung säubern

Die Details zu den Leistungen der Pflegegrade und den Kosten sind Bestandteil des Pflegevertrages. Gerne stellen wir Ihnen die Gebührenordnung auch vorab zur Verfügung – bitte rufen Sie uns an.

Die Pflege durch Angehörige

Sie pflegen selbst eine Person und suchen einen Pflegedienst für die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche? Gerne unterstützen wir Sie als externe Beratende und geben Ihnen wertvolle Tipps rund um die Pflege.

Zusätzliche Leistungen

Zusätzlich über den Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehend können wir individuelle Wünsche erfüllen – auch solche, die nichts mit der Pflege zu tun haben, aber für Ihre Lebensgestaltung wichtig sind. Bitte sprechen Sie uns einfach an. Wir finden eine Lösung.

Medizinische Behandlungspflege

(SGB V)

Die medizinische Behandlungspflege wird von der Hausärztin oder dem Hausarzt verordnet und muss zusätzlich noch von der Krankenkasse genehmigt werden. Zu den Leistungen zählen:

  • Verbandswechsel: Wund- oder Kompressionsverbände anlegen
  • Injektionen und verordnete Medikamente: Spritzen setzen und Medikamente wie Tabletten, Augensalben oder Einreibungen richten und verabreichen
  • Blutzucker-Kontrolle und Vitalwert-Messung: Bestimmung der Blutzuckerwerte, Blutdruck messen
  • Kompressionsstrümpfe: Unterstützung beim An- und Ausziehen

Bitte beachten Sie: Wenn die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnt, müssen die Patienten selbst zahlen – gemäß dem Gebührenverzeichnis der Krankenkassen.

Unsere Serviceangebote

Der Pflegedienst Selge hilft Menschen darüber hinaus noch mit folgenden Serviceangeboten:

  • Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten von uns zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI.
  • Mit der Verhinderungspflege entlasten wir pflegende Angehörige.
  • Unsere Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützen pflegende Angehörige, die ausschließlich Geldleistungen beziehen.

Vermittlung und Organisation weiterer Angebote

Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Vermittlung und Organisation von:

  • Ehrenamtlich tätigen Besuchsdiensten
  • Essen auf Rädern (hier haben wir verschiedene Anbieter zur Auswahl)
  • Pflegehilfsmitteln
  • Hausnotrufgeräten
  • Krankengymnastik
  • Friseurterminen und Terminen zur medizinischen Fußpflege

Hilfe bei Anträgen

Sie brauchen Hilfe bei den Anträgen der Pflege- und Krankenkassen, der Beihilfestellen oder der Sozialämter? Wir haben viel Erfahrung und unterstützen Sie auch in diesen Bereichen gerne.

Naturheilkundliche Beratung

Wenn Sie darüber hinaus etwas für sich selbst tun möchten, was über die Leistungen der Pflegekassen hinaus geht, beraten wir sie gerne naturheilkundlich fundiert.